Gewaltschutz für Geflüchtete ist gesetzliche Pflicht - Wo bleibt der politische Wille?

Anlässlich der in Kiel vom 12. bis 14. Juni tagenden Innenministerkonferenz hat heute ein Runder Tisch stattgefunden, bei dem zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Forderungen an die Innenminister aus Bund und Ländern herangetragen haben.

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V., hob die dringende Notwendigkeit hervor, strukturellen Gewaltschutz endlich zur Förderbedingung von Geflüchtetenunterkünften zu machen:

„Ein besonderes Problem sind noch immer fehlende Partizipation und Gewaltschutz für Frauen und Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften. Wenn wir weiterhin auf Fremdbestimmung setzen, anstatt Machtverhältnisse abzubauen, produzieren wir Konfliktlagen, die Frauen und Kinder am härtesten treffen.  Unter anderem mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich der Staat verpflichtet, alle Frauen präventiv vor Gewalt zu schützen. Die Mittel sind bekannt, wo bleibt der politische Wille?“

Weitere Stellungnahmen der flüchtlingspolitischen Fachorganisationen finden sich im Reader zum Runden Tisch.

Der LFSH ruft dazu auf, ein klares Zeichen für den Schutzanspruch von geflüchteten Menschen zu setzen: Unter dem Motto „#hiergeblieben - Gegen Abschiebung, Polizeiallmacht und Rassismus“ wird am Mittwoch, den 12.06.2019, um 18 Uhr ein breites Bündnis am Platz der Kieler Matrosen in Kiel demonstrieren. Den kompletten Aufruf gibt es hier.

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