Istanbul-Konvention seit 5 Jahren in Kraft

Ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern führen zu Gewalt an Frauen. Die Istanbul-Konvention macht diese feministische Erkenntnis zur gesetzlich anerkannten Tatsache.

Seit 5 Jahren ist das als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland geltendes Recht.

Die Konvention verpflichtet den Staat zu allen notwendigen Maßnahmen, um wirksamen Gewaltschutz zu erreichen. Sie gilt für alle Ebenen des föderalen Systems und hat auch in Schleswig-Holstein Anstoß zu Verbesserungen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen gegeben.

Dass trotzdem noch einiges zu tun bleibt, zeigte der im Oktober 2022 veröffentlichte Bericht der Expert*innenkommission GREVIO. Diese bemängelte u.a. das Fehlen einer staatlichen Koordinierungsstelle, die alle Maßnahmen und Schritte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen koordiniert. GREVIO forderte zudem einen Ausbau des Unterstützungssystems, obligatorische Schulungen aller Professionen, die mit gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen zu tun haben, die stärkere Berücksichtigung von Betroffenen, die (mehrfach)diskriminierten Gruppen angehören, wie Frauen mit Behinderungen oder Fluchterfahrung sowie die Verbesserung der medizinischen Akutversorgung und Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt.

Wir freuen uns auf die nächsten Umsetzungsschritte, über die wir Sie unter www.ab-jetzt.org auf dem Laufenden halten.

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