Landeshaushalt 2027: 3,8 Millionen mehr für Gewaltschutz

Fast 4 Millionen Euro Bundesmittel bringt das Gewalthilfegesetz 2027 in die Schleswig-Holsteinischen Kassen. Gebunden ist das Geld an den Ausbau von Gewaltschutz. Im Haushaltsentwurf der Landesregierung aber fehlt von den Mitteln jede Spur. Der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) fordert zum Nachbessern auf.

Dazu Lena Mußlick, Geschäftsführung des LFSH: „Egal ob bei Stalking, Zwangskontrolle oder Vergewaltigung. Ab 2032 hat jede Betroffene von Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Hierfür wird jeder Cent der Bundesmittel benötigt.“

Geschäftsführung Katharina Wulf ergänzt: „Der Bund hat deutlich gemacht, dass die Mittel ab 2027 für den Ausbau des Hilfesystems vorgesehen sind. Der bloße Erhalt des Status Quo wäre eine Pleite für den Gewaltschutz in Schleswig-Holstein.“

Hintergrund:

Das Gewalthilfegesetz hat den Zweck, die Lage gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder durch eine Weiterentwicklung des Hilfesystems zu verbessern. Das Gesetz verlangt einen erkennbaren Aufwuchs der Unterstützungsangebote durch zusätzliche Finanzmittel. Der Bund stellt hierfür ab 2027 jährlich Mittel für die Bundesländer zur Verfügung. Sie sind es, die ab 2027 die Sicherstellungsverantwortung für ein bedarfsgerechtes Hilfesystem tragen.

Zurück

Nach oben