Pressekodex angewandt: So will Schleswig-Holstein über Gewalt gegen Frauen berichten

Schleswig-Holsteinisches Fachgremium veröffentlicht Leitfaden zur Berichterstattung.

Die Polizei meldet eine „Beziehungstat“ – ein Mann hat seine Ex-Partnerin erschossen. Im schnelllebigen Redaktionsalltag bleibt keine Zeit, ihre Freundin zu interviewen, die von seinem Stalking und einer bestehenden Gewaltschutzanordnung erzählen könnte. So ist im Artikel über die Tat letztendlich nur von einem „privaten Motiv“ und möglicherweise „eskalierten Streit“ zu lesen. Die Dynamik häuslicher Gewalt bleibt für die Lesenden unsichtbar.

Wie kann Berichterstattung aussehen, die Betroffenen nicht durch Verharmlosung, Mythen und Vorurteile weiter schadet? Wie kann sachlich über ein Tatmotiv berichtet werden, ohne Betroffenen die Schuld am Geschehen zuzuschreiben? Diese Fragen diskutieren Journalist*innen und Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein immer wieder miteinander. Nun bot das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) den Anlass, diesen Austausch zu intensivieren.

Das erste handfeste Ergebnis ist jetzt die Empfehlung „Pressekodex angewandt: Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen“. Sie soll Medienschaffenden helfen, sachlich und ausgewogen über Gewalt gegen Frauen zu berichten. Sie richtet sich nach den journalistisch-ethischen Grundregeln des Pressekodex. In dem Papier finden sich Alternativen zu gewaltverharmlosenden Begriffen. Es wird aufgezeigt, wie zwischen Täter- und Opferperspektive ausgewogen berichtet werden kann.

Miriam Scharlibbe, stellvertretende Chefredakteurin des schleswig-holsteinischen Zeitungsverlags sh:z, die auch Mitglied des Deutschen Presserats ist, war an der Arbeit beteiligt: „Leider gehört das Thema Gewalt gegen Frauen landauf landab zu unserem Tagesgeschäft. Die Art und Weise der Berichterstattung wird in den Redaktionsrunden immer wieder diskutiert. Mit den Empfehlungen schaffen wir ein Stück weit Handlungssicherheit im schnelllebigen Redaktionsalltag.“

Tanja Köhler, stellvertretende Chefredakteurin der Kieler Nachrichten, hat sich ebenso an der Diskussion beteiligt: „Von Unschuldsvermutung bis Opferschutz definiert der Pressekodex Standards für eine sachliche und faire Berichterstattung. Was dort allerdings unerwähnt bleibt: Wie das Nutzen von etablierten Begriffen Bilder im Kopf erzeugt. Die schleswig-holsteinischen Empfehlungen sind deshalb als Leitfaden für Reporter und Reporterinnen zu verstehen, differenzierter und sensibler über Gewalt zu berichten.“

Katharina Wulf, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein: „Schleswig-Holstein hat sich die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf die Fahnen geschrieben. Die jetzt veröffentlichten Empfehlungen sind das Produkt einer gelungenen Zusammenarbeit mit den schleswig-holsteinischen Medien. Sie zeigen: Pressefreiheit und gewaltsensible Berichterstattung sind kein Widerspruch.“

Zu finden ist die Empfehlung hier:

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