Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren!

Der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. unterstützt den Aufruf

150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB – es reicht! Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!

Das Jahr 2021 ist ein unglaublich wichtiges Jahr für die Pro-Choice-Bewegung! JETZT ist der richtige Zeitpunkt, um alle Kräfte für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einzusetzen!

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung. Außerdem haben 150 Jahre Kriminalisierung ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. 

Auch die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aufgrund der strafgesetzlichen Regelung wird der Schwangerschaftsabbruch zu wenig zum Gegenstand der gynäkologischen Fachärzt*innenausbildung gemacht, was zusätzlich zu der mangelhaften medizinischen Versorgung in Deutschland beiträgt. Ärzt*innen dürfen zudem auf ihren Websites nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet.

Wir rufen die Politik auf, die Streichung von §218 und §219a aus dem Strafgesetzbuch und eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in ihren Wahlprogrammen zu verankern, sich mit den Wahlprüfsteinen der Kampagne zu beschäftigen und dies nach der Wahl durchzusetzen.

Der vollständige Aufruf kann hier nachgelesen werden.

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