Vollversammlung der LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten zur „Istanbul-Konvention“

Pinneberg l Auf der heutigen Vollversammlung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten konnte die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Pinneberg, Deborah Azzab-Robinson, über 60 interessierte Gäste (kommunale Gleichstellungsbeauftragte sowie Vertreterinnen aus der Kommunalpolitik und Frauenprojekten) begrüßen. Als Referentinnen waren Katharina Wulf und Kerstin Küster (Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e. V./LFSH) zum Thema „Die Istanbul-Konvention und ihre Auswirkungen auf kommunaler Ebene“ geladen.

Vor ca. einem Jahr (01. Februar 2018) ist die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – bekannt unter dem Begriff „Istanbul-Konvention“ – in Deutschland in Kraft getreten. Deutschland hat sich damit verpflichtet, jegliche Form von Gewalt an Frauen umfassend zu bekämpfen. Die Konvention gilt uneingeschränkt für alle Frauen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Herkunft und verpflichtet alle staatlichen Organe, wie z.B. Gesetzgeber, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden usw., Frauen vor struktureller und individueller Gewalt effektiv zu schützen. Seine Umsetzung verlangt eine Vielzahl an Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion auf der Bundesebene sowie in den Ländern und Kommunen.

Die Istanbul-Konvention möchte „einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau leisten und eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern, auch durch die Stärkung der Rechte der Frauen, fördern.“
„Die Istanbul-Konvention nimmt den Staat eindeutig in die Verantwortung, Frauen effektiv vor jeder Form von Gewalt zu schützen. Sie benennt die Umsetzung von Gleichstellung als wichtigste Grundlage zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Für Schleswig-Holstein ist es nun an der Zeit, die relevanten Akteur*innen ins Boot zu holen und koordiniert an einer Gesamtstrategie zu arbeiten. “, so Katharina Wulf vom LFSH.

„Wir haben bereits viele bestehende Schutzlücken benannt, die Gewalt gegen Frauen befördern und ermöglichen. Die konkrete Arbeit im Austausch mit den Facheinrichtungen, der Verwaltung, der Justiz und den Medien kann sofort beginnen. Der Fokus sollte auf dem Schutz gewaltbetroffener Frauen liegen. Es folgt die Arbeit im Bereich der Prävention und der Bewusstseinsbildung. Auch die Datenerhebung z. B. im Bereich von Femiziden muss sich verbessern, um Gewalt und die Zusammenhänge, in denen sie verübt wird, weiter transparent zu machen“, bekräftigt Kerstin Küster vom LFSH.

„Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Landesebene ist es wichtig, dass Politik und Verwaltung eng mit denjenigen NGOs zusammenarbeiten, die die Erfahrungen der gewaltbetroffenen Frauen aus erster Hand kennen. Ebenso müssen sie insbesondere bei Prüfung von Gesetzesvorhaben, statistischer Datenerhebung, Steuerung und Koordinierung von Maßnahmen, deutlich aktiver werden“, betont Tinka Frahm, (Sprecherin der LAG/Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Pinneberg).

Welche Strategien der Umsetzung wären auf der Kommunalebene notwendig?

„Die Kommune hat zum Beispiel für geflüchtete Frauen und ihre Kinder für einen umfassenden Gewaltschutz in den kommunalen Flüchtlingsunterkünften zu sorgen.“ so Deborah Azzab-Robinson (Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Pinneberg), die sich von Beginn an, für ein eigenes Gewaltschutzkonzept in ihrer Kommune eingesetzt hat. „Bisher hatten bestehende Konzepte überwiegend nur einen Empfehlungscharakter, das muss nach der Istanbul-Konvention geändert werden. Das gilt im Übrigen auch für die Zielgruppe: Frauen mit Behinderungen in stationären Wohneinrichtungen.“

„Die Istanbul-Konvention ist vor einem Jahr in Kraft getreten; es wird also höchste Zeit, dass sich alle gesellschaftsrelevanten Akteur*innen aktiv dafür einsetzen, dass sie auch tatsächlich auf Landes- und kommunaler Ebene umgesetzt wird! “, bekräftigten abschließend Tinka Frahm und Deborah Azzab-Robinson.

Pressemitteilung zur Vollversammlung der LAG der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten S.-H. zur „Istanbul-Konvention“ am 12. Februar 2019 in Pinneberg

Pressekontakt:
Birgit Pfennig
Geschäftsstelle der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Schleswig-Holstein
Walkerdamm 1
24103 Kiel;
Tel.: 0431-30034721
geschaeftsstelle@gleichstellung-sh.de

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