Begleitung im Strafverfahren
Keine ist alleine
Wenn Betroffene von schweren Straftaten sich entscheiden, Anzeige zu erstatten, können Unsicherheiten und Ängste in Bezug auf das Strafverfahren eine zusätzliche Belastung darstellen. Die sogenannte „Psychosoziale Prozessbegleitung” bietet Unterstützung. Speziell geschulte Fachfrauen begleiten Sie auf Wunsch vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Damit Sie sich gut informiert und sicherer fühlen. Grundsätzlich gilt: Sie entscheiden selbst, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang Sie die Angebote nutzen möchten.
Vor der Gerichtsverhandlung
Wir informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens und klären Ihre Fragen, zum Beispiel:
- Wie lange dauert ein Verfahren?
- Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab?
- Welche Personen sind anwesend?
- Welche Rechte und Pflichten haben Sie?
Auf Wunsch besichtigen wir mit Ihnen das Gerichtsgebäude und den Gerichtssaal.
Wir planen mit Ihnen gemeinsam Strategien für mögliche Stresssituationen.
Am Tag der Verhandlung
Wir begleiten Sie gerne auch während Ihrer Aussage und überbrücken mit Ihnen mögliche Wartezeiten.
Wir besprechen alle Fragen und Verunsicherungen, die auftreten können.
Nach der Gerichtsverhandlung
Wir sprechen mit Ihnen nach Ihrer Aussage über Ihre Eindrücke und Fragen zum Ausgang des Verfahrens.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist keine Therapie oder Rechtsberatung. Die Prozessbegleiterin spricht mit Ihnen nicht über das Tatgeschehen, Fokus bleibt der Gerichtsprozess. Bei Bedarf bieten wir Ihnen weitergehende Unterstützungs- und Beratungsangebote.