Häusliche Gewalt
Was ist häusliche Gewalt?
Jede vierte Frau erlebt in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt durch einen Partner oder (Ex-)Partner. Die Gewalt dient dazu, die Frau zu kontrollieren und Macht über sie zu haben. Manche Täter*innen planen die Gewalt, zum Beispiel als Bestrafung, andere werden spontan gewalttätig, zum Beispiel in einem Streit.
Häusliche Gewalt beginnt oft schleichend. Am Anfang steht meist psychische Gewalt in Form von Abwertungen und zunehmender Kontrolle. Körperliche und sexualisierte Gewalt sind weitere Eskalationsstufen. Viele gewalttätige Partner entschuldigen sich nach Gewaltausbrüchen überschwänglich und versprechen, sich zu bessern. Vermeintlich liebevolle und gewalttätige Phasen wechseln sich ab, zum Teil über mehrere Jahre. Das macht es vielen Frauen schwer, die Gewalt zu erkennen und zu benennen.
Eine Trennungsphase ist eine besonders gefährliche Situation für Frauen und ihre Kinder, in der die meisten schweren Gewalttaten geschehen.
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, können Sie sich an eine Frauenberatungsstelle wenden. Unabhängig davon
- wie lange die Gewalt zurückliegt oder ob sie noch anhält.
- in welchem Ausmaß Sie Gewalt erlebt haben.
- ob Sie sich trennen, Anzeige erstatten wollen oder nicht.
In der Beratung passiert nur das, was Sie wollen.
- Sie entscheiden, was und wie viel Sie erzählen möchten.
- Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Ängste und Befürchtungen.
- Wir unterstützen in Krisen und bei der Bewältigung der Folgen von Gewalt.
- Sie erhalten Informationen zu Gewaltdynamiken, schützenden Maßnahmen und Verhaltensmöglichkeiten.
- Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Sicherheitsplan.
- Wir sprechen mit Ihnen über Ihre finanzielle Absicherung.
- Auf Wunsch begleiten wir Sie zur Polizei, zur Rechtsantragsstelle oder zu Gerichtsterminen.
Auch Fachkräfte und Bezugspersonen können sich an die Beratungsstellen wenden.
Gefährdungsanalyse
Wir helfen Ihnen bei einer Gefährdungseinschätzung und planen mit Ihnen gemeinsam Schritte, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Wir sprechen mit Ihnen bei Bedarf auch über die Sicherheit Ihrer Kinder. Auch als Fachkraft oder Bezugsperson können Sie die Frauenberatungsstelle kontaktieren, wenn Sie das Gefühl haben, es liegt eine Gefährdung vor.
Beratung nach Wegweisung
Viele Frauenberatungsstellen sind Interventionsstellen nach §201 LVwG und beraten nach einer sogenannten Wegweisung. Wegweisung bedeutet, dass die Polizei der gewaltausübenden Person für maximal 4 Wochen das Betreten der gemeinsamen Wohnung verbietet. Betroffene werden nach dem Polizeieinsatz von einer Beraterin kontaktiert und bekommen Unterstützung angeboten.
Außerhalb der Sprechzeiten der Frauenberatungsstellen erreichen Sie rund um die Uhr das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000116016
Bei der vertraulichen Spurensicherung können Sie Verletzungen und Spuren kostenfrei dokumentieren lassen, ohne Anzeige erstatten zu müssen.